Entdecken Sie Helsinki!
Die Ostseemetropole Helsinki hat ihre Identität im Spannungsfeld von östlichem und westlichem Kulturkreis entwickelt.
Die Ostseemetropole Helsinki hat ihre Identität im Spannungsfeld von östlichem und westlichem Kulturkreis entwickelt.
Die Tourist-Information der Stadt Helsinki erteilt unentgeltlich Auskunft über die Stadt, ihre Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen.
| Die schönsten Sehenswürdigkeiten Helsinkis wurden aufgedeckt und das Gewinnspiel ist beendet. Die Gewinner einer Reise in die trendigste Stadt Nordeuropas inklusive Hin- und Rückflug und 2 Übernachtungen im Sokos Hotel Aleksanteri werden in Kürze benachrichtigt und lernen die Vielfältigkeit und Schönheit der Hauptstadt Finnlands kennen. | |
Die Seefestung Suomenlinna ist eine der beliebtesten Sehenswürdigkeiten Helsinkis. Bis heute spürt man den Einfluss östlicher und westlicher Herrschaften.
Kosten Sie Finnland! Zahlreiche Restaurants bieten mit dem HelsinkiMenu saisonfrische Gerichte aus der finnischen Küche.
Mit dem „Design District“ widmet sich ein ganzer Stadtteil dem eleganten wie faszinierend puristischen finnischen Design.
Helsinki bietet eine große Bandbreite an verschiedensten Hotels. Von der Jugendherberge bis zum Luxushotel ist hier für jedes Budget etwas zu finden.
Hier finden Sie eine aktuelle Auswahl:
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Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Änderungen des Flugpreises sind nach Vertragsschluss im Falle der Veränderung der Treibstoffkosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheitsgebühren oder Wechselkursänderungen um mindestens 10 % auf den Einzelpreis zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die Fluggesellschaft den Reiseteilnehmer nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informiert. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten) kann die Fluggesellschaft den Erhöhungsbetrag verlangen; ansonsten werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt und der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangt. Werden die bei Vertragsschluss bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber der Fluggesellschaft erhöht, so kann der Flugpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Beförderungsvertrages kann der Flugpreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Flugbeförderung dadurch für die Fluggesellschaft verteuert hat. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Flugtermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtflugpreises ist der Reiseteilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Senkung oder Aufhebung bereits entrichteter, aber nicht im Flugpreis enthaltener Steuern, Gebühren oder Kosten, wird der Mehrbetrag rückerstattet.
Alle Zahlungen erfolgen entweder über eine von der Fluggesellschaft akzeptierte Kreditkarte oder über ein Lastschriftverfahren von einem durch den Anmelder zu benennenden deutschen, österreichischen oder niederländischen Bankkonto. Der Reiseteilnehmer kann den gesamten Reisepreis in bar nur am Tag der Buchung und am Air Berlin/NIKI Verkaufsschalter ausgleichen. Dabei ist immer der Gesamtbetrag fällig. Eine Anzahlung in bar ist nicht möglich. Das Inkasso durch einen Mittler ist nicht zulässig. Verweigert ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus dem Vertrag entstandenen Forderung, ist die Fluggesellschaft berechtigt, den Vertrag nach Aufforderung unter Fristsetzung zu kündigen und die Buchung ggf. kostenpflichtig zu stornieren. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR pro Reiseteilnehmer erhoben.
Der Reiseteilnehmer erhält bei Nutzung des AB-TIX Service (ticketloses Fliegen) eine Buchungsbestätigung per Post oder E-Mail sowie gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes und seiner Buchungsnummer am Check-in die Bordkarte für den gebuchten Flug. Bei Buchung im Reisebüro kann der Reiseteilnehmer ab 20 Tage vor Reiseantritt sein Ticket im Reisebüro erhalten. Wenn das Reisebüro keine Tickets ausstellt und in allen anderen Fällen, erhält der Reiseteilnehmer seine Tickets entweder per Post (ca. 10 Tage vor Reiseantritt) oder, falls ein Postlauf nicht mehr sinnvoll erscheint (insbesondere bei Adressen außerhalb Deutschlands), gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes und der Buchungsnummer am Air Berlin/NIKI - Verkaufsschalter. Eine Beförderung ohne gültiges Dokument (bzw. ohne AB-TIX) wird nicht akzeptiert. Müssen Ersatzdokumente aus einem Grund ausgestellt werden, den die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat, wird eine Gebühr in Höhe von 25 EUR pro Ersatzdokument erhoben.
Jeder Reiseteilnehmer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z.B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, auch für mitgeführte Tiere) sowie für die Vollständigkeit der Reiseunterlagen. Im Falle der Nichterfüllung ist die Fluggesellschaft berechtigt, die Beförderung zu verweigern und alle hieraus entstehenden Kosten und Nachteile dem Reiseteilnehmer in Rechnung zu stellen.
Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Reiseteilnehmers der Flugtermin, das Flugziel, ein Abflug- und/oder Rückflughafen vor einzelnen Abflügen geändert wird. Eine Änderung eines Teilnehmernamens ist nur bis einschließlich 2 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich.
Bei Umbuchungen und/oder Änderungen des Teilnehmernamens ist der Differenzbetrag zum aktuell ggf. höheren Tarif zu zahlen; eine Umbuchung in niedriger tarifierte Abflüge ist nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich. In jedem Fall fallen jedoch Gebühren in Höhe von 25 EUR pro Reiseteilnehmer an.
Umbuchungen und/oder Änderungen des Teilnehmernamens können auch telefonisch vorgenommen werden. Eine Umbuchung auf einen späteren Flug ist – vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen am Zielort - nur möglich, solange dieser maximal 365 Tage nach dem ursprünglich gebuchten Hinflug datiert. Bei einer Umbuchung einer Flugstrecke unmittelbar am und für den Abflugtag kann nur auf einen Flug innerhalb der nach dem gebuchten Abflug folgenden 24 Stunden oder den nächst folgenden Abflug umgebucht werden. Nach Ablauf des gebuchten Hinflugs ist eine Umbuchung auf eine andere Person oder eine Änderung auf einen anderen Teilnehmernamen nicht mehr möglich. Jegliche Erstattungen für nicht genutzte Strecken sind ausgeschlossen. Für Umbuchungen und/oder Änderung des Teilnehmernamens ist eine Zahlung der Gebühren nur über die zugelassenen Kreditkarten oder per Lastschrift möglich. Umbuchungsgebühren für Infants (Babys) fallen nicht an. Auf die Umbuchungsgebühr wird keine Ermäßigung gewährt. Gebuchte Firmentarife (CompanyFlexFare) können kostenlos und ohne Aufpreis nur bis 2 Stunden vor Abflug storniert und/oder umgebucht werden, ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen.
Die Stornierung des gebuchten Fluges oder einer anderen bestätigten Leistung (wie z.B. Sitzplatzreservierung, Tierbeförderung, Sonderreservierungen) muss der Fluggesellschaft schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Fax an +49 (0) 30-41 02 10 03, Brief oder E-Mail an Air Berlin, Service Team, Saatwinkler Damm 42-43, 13627 Berlin, Deutschland; serviceteam@airberlin.com. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei Air Berlin. Nach Reiseantritt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Für Stornierungen darf die Fluggesellschaft pro Reiseteilnehmer ohne weiteren Nachweis folgende Beträge berechnen, bei Stornierung von Flügen jedoch mindestens 25 EUR:
Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat die Fluggesellschaft gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung berücksichtigt. Nach deutschem Recht bleibt es dem Reiseteilnehmer unbenommen, der Fluggesellschaft nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
Die Regelung gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer den Flug nicht zur angegebenen Zeit erreicht oder wegen unvollständiger Reisepapiere vom Flug ausgeschlossen wird. Bei Inanspruchnahme des Residentenrabattes (Balearen) wird zur Berechnung der Stornokosten der volle Flugpreis zugrundegelegt. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Gebuchte Firmentarife (CompanyFlexFare) können kostenlos und ohne Aufpreis nur bis 2 Stunden vor Abflug storniert und/oder umgebucht werden, ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen.
Die Fluggesellschaft ist nach besten Kräften bemüht, Reiseteilnehmer und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenen Umfang unterliegen. Die Fluggesellschaft wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Reiseteilnehmer möglichst frühzeitig zu informieren (wobei die Information betreffs eines Rückfluges ggf. zusammen mit der Rückbestätigung erfolgt). Der Reiseteilnehmer hat die Pflicht, sich die Flugzeit telefonisch im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor Rückflug unter der Telefonnummer +49 (0) 30-41 02 10 21 bestätigen zu lassen. Bei versäumtem Rückflug aufgrund nicht erfolgter Rückbestätigung besteht kein Beförderungsanspruch. Die Fluggesellschaft ist - nur soweit erforderlich - berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei die Fluggesellschaft für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. Für den Fall eines Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte einzuleiten , um sicherzustellen, dass der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich über den Wechsel und die Identität des anderen Luftfahrtunternehmens informiert wird. In jedem Fall wird der Reiseteilnehmer bei der Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg unterrichtet (EG-VO 2111/05).
Wird die Reise infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Bei Kündigung vor Abflug zahlt die Fluggesellschaft den bereits gezahlten Reisepreis zurück. Damit sind alle Ansprüche des Reiseteilnehmers aus dem Vertrag abgegolten, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden oder um grob fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Es gelten die jeweils gültigen Rechtsvorschriften in Verbindung mit den im Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr festgelegten Regelungen in Bezug auf Schäden an Leib und Leben des Reiseteilnehmers sowie seines Gepäcks. Ausgenommen von Personenschäden ist die Fluggesellschaft nur für mittelbare oder Folgeschäden haftbar, wenn sie diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat; die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt. Eine etwaige Gepäckreklamation ist direkt bei Ankunft am Gepäckschalter vorzunehmen. Andernfalls ist die schriftliche Schadenreklamation innerhalb der im Montrealer Übereinkommen vorgesehenen Fristen an die Air Berlin, Abt. Kundenservice, Saatwinkler Damm 42-43, 13627 Berlin, Deutschland zu senden. Es wird empfohlen, Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck (bis max. 6 kg erlaubt) zu befördern. Im übrigen gelten die im Flugschein aufgeführten Hinweise auf Haftungsbeschränkungen. Soweit im vorangegangenen Absatz nichts anderes bestimmt ist, gelten die Einwendungen aus dem Montrealer Übereinkommen und dem anwendbaren nationalen Recht uneingeschränkt.
Hinweis gem. Anhang zur VO (EG) 2027/97 i. d. F. der VO (EG) 889/02:
“Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und dem Übereinkommen von Montreal anzuwenden sind. Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100 000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung: Ca. 120.000 EUR) kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat. Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16 000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung: Ca. 19.200 EUR). Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4 150 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung: Ca. 4.980 EUR) begrenzt. Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1 000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung: Ca. 1.200 EUR) begrenzt. Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1 000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung: Ca. 1.200 EUR). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten. Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere (schriftliche) Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet. Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck hat der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich Anzeige erstatten. Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Schadensersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses das Vertrag schließende Luftfahrtunternehmen. Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden. Diese Bestimmungen beruhen auf dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/ 2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.“
Hinweis gem. VO (EG) 261/04:
Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Fluggesellschaften der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Falle einer Annullierung, Flugverspätung und/oder Beförderungsverweigerung anzuwenden sind. Die Verordnung gilt nur, wenn der Reiseteilnehmer über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügt, sich (außer im Fall der Flugannullierung) rechtzeitig zur angegebenen Zeit eingefunden hat und zu einem der öffentlichkeit verfügbaren Tarif reist. Der Anspruch auf die unten genannten Leistungen kann ausgeschlossen sein, wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen (beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln). Der Reiseteilnehmer hat kein Recht auf diese Leistungen, wenn er aus vertretbaren Gründen z.B. im Zusammenhang mit der Gesundheit, allgemeiner oder betrieblicher Sicherheit oder unzureichender Reiseunterlagen vom Flug ausgeschlossen worden ist.
Verspätungen laut EU-Verordnung 261/04 liegen ab einer Verzögerung des Abfluges gegenüber der planmäßigen Abflugzeit von 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km Entfernung, von 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie Flügen über 1.500 km innerhalb der EU und von 2 Stunden bei Flügen bis zu 1.500 km Entfernung vor. Wenn absehbar ist, dass der Flug eine große Verspätung haben wird, hat der Reiseteilnehmer das Recht von der Fluggesellschaft Betreuungsleistungen zu erhalten. Dies sind Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls Hotelübernachtung und die Möglichkeit für zwei kurze Telefonate, Faxe oder E-Mails. Die Fluggesellschaft braucht die Betreuungsleistungen nicht zu gewähren, wenn durch sie der Abflug noch weiter verzögert würde. Bei Verspätungen über 5 Stunden hat der Reiseteilnehmer das Recht, sich die Kosten für den Flugschein für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten zu lassen. Bei Pauschalreisen kommen ferner die Bedingungen der Pauschalreiserichtlinie (90/314/EWG) zur Anwendung, so dass bei einer Stornierung ggf. sehr hohe Stornierungskosten anfallen können. Bei freiwilligem oder unfreiwilligem Ausschluss vom gebuchten Flug im Falle einer Überbuchung, hat der Reiseteilnehmer gegenüber der Fluggesellschaft das Recht auf Betreuungsleistungen und Erstattung im bereits beschriebenen Umfang. Außerdem wird dem Reiseteilnehmer eine anderweitige Beförderung zum Endziel der gebuchten Flugreise angeboten. Diese Ersatzbeförderung erfolgt zum frühesten möglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen. Vorbehaltlich verfügbarer Plätze kann der Reisteilnehmer stattdessen auch zu einem späteren von ihm gewünschten Zeitpunkt zu seinem Endziel reisen, wobei dann Verpflegungs-, Hotel- und Transferkosten von ihm selbst zu tragen sind. Wenn der Reiseteilnehmer unfreiwillig von der Beförderung ausgeschlossen wurde, hat er zusätzlich das Recht auf eine Ausgleichsleistung. Über die Zahlungsart (bar, Cheque oder Überweisung oder mit Ihrer Einwilligung in Form eines Gutscheins) entscheidet die Fluggesellschaft. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Entfernung der geplanten Flugstrecke und von der angebotenen anderweitigen Beförderung. Bei Flugentfernungen bis zu 1.500 km beträgt die Ausgleichsleistung 250 EUR, zwischen 1.500 und 3.500 km und Flügen innerhalb der EU über 1.500 km 400 EUR sowie bei allen anderen Flügen 600 EUR. Wird dem Reiseteilnehmer ein Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit bei Flügen von bis zu 1.500 km nicht später als 2 Stunden, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km nicht später als 3 Stunden und bei allen Flügen über 3.500 km nicht später als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, beträgt die Ausgleichsleistung nur 50% der oben genannten Zahlungshöhen, d.h. also 125 EUR, 200 EUR oder 300 EUR. Sollte der Flug, auf dem der Reiseteilnehmer eine bestätigte Buchung hat, annulliert worden sein, hat der Reiseteilnehmer ebenfalls die gleichen Rechte auf eine anderweitige Beförderung, Betreuungsleistung, Erstattung und Ausgleichsleistung wie oben aufgeführt. Falls die Annullierung des Fluges wegen außergewöhnlicher Umstände erfolgte, hat der Reiseteilnehmer kein Recht auf Ausgleichsleistungen. Ebenso besteht kein Recht auf Ausgleichsleistung bei Information über die Annullierung mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug, Information über die Annullierung zwischen 14 Tagen und 7 Tagen vor dem gebuchten Abflug und Abflug des alternativ angebotenen Fluges nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit. Information über die Annullierung weniger als 7 Tage vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit. Zuständige Beschwerdestelle im Sinne der VO ist für Deutschland das Luftfahrtbundesamt, Hermann Blenk St. 26, 38108 Braunschweig und für Österreich das Bundesministerium für Verkehr, Innovation & Technologie, Radetzkystr. 2, A-1030 Wien.
Achtung: Diese Hinweise sind erforderlich gem. VO (EG) Nr. 889/2002 bzw. nach VO (EG) Nr. 261/04. Dieser Hinweis stellt jedoch keine Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch dar, noch kann er zur Auslegung der Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens verwendet werden.
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen wird Bezug genommen. Es wird empfohlen, sich mündliche Nebenabreden schriftlich bestätigen zu lassen. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend den nationalen Datenschutzgesetzen geschützt und der Fluggesellschaft ausschließlich zu folgenden Zwecken überlassen: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen, Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren und Bereitstellung dieser Daten für Regierungsbehörden, die mit der gebuchten Reise in Verbindung stehen. Zu diesen Zwecken wird die Fluggesellschaft ermächtigt, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu nutzen und sie an eigene Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter, Regierungsbehörden, andere Fluggesellschaften bzw. an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen bereitstellen, zu übermitteln. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen die Fluggesellschaft zur Anfechtung bzw. Korrektur des Vertrages. Für den Fall einer dadurch bedingten Preiserhöhung ist der Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung vom Vertrag zurückzutreten. Im kaufmännischen Verkehr ist der Gerichtsstand Berlin. Im übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine der vorgenannten Regelungen unwirksam sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt werden.
Stand: 15.07.2006
Diese Beförderungsbedingungen gelten für jegliche Beförderung von Fluggästen und Gepäck, einschließlich der damit zusammenhängenden Leistungen, durch die Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG, Niki Luftfahrt GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen (im Folgenden die Fluggesellschaft).
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Beförderungsbedingungen und übrigen Vertragsbestimmungen gehen diese Beförderungsbedingungen vor, sofern sie die operationelle Durchführung des Fluges betreffen.
Diese Beförderungsbestimmungen gelten, vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung, auch für unentgeltliche Beförderungen. Es gelten zusätzlich jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft.
Die Beförderung eines Fluggastes durch die Fluggesellschaft erfolgt nur bei - im Zuge der Abfertigung rechtzeitig erfolgter - Vorlage vollständiger, gültiger Reiseunterlagen nebst gültigem Personalausweis/Reisepass/Visum. Dies gilt auch für mitgeführte Tiere.
Die Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments (Eintrag im Pass der Erziehungsberechtigten bzw. Kinderausweis) gilt ebenso für Kinder und Kleinkinder. Es wird empfohlen, die Buchungsnummer bei Check-in bereitzuhalten.
Die Fluggesellschaft ist berechtigt, die Beförderung zu verweigern, wenn die Einreisebestimmungen eines Zielstaates nicht erfüllt sind oder länderspezifische Beförderungsdokumente/Nachweise nicht vorgelegt werden können.
30 Minuten vor planmäßigem Abflug müssen die Passagiere im Besitz ihrer Bordkarte sein, um den gebuchten Flug antreten zu können. Im Falle eines Abflugs von Palma de Mallorca, Zürich und London – Stansted beträgt diese Zeit 45 Minuten.
Das Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 6 kg aufweisen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt.
Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt 20 kg je Passagier, sofern Sonderregelungen (z.B. Kundenbindungsprogramme) nicht etwas anderes bestimmen.
Bei Überschreitung der Freigepäckgrenze ist ein zusätzliches Entgelt zu zahlen (vgl. Ziff 6). Verantwortlich für die Zahlung der zusätzlichen Vergütung ist die in der Buchung als Kunde und Rechnungsempfänger vermerkte Person und/oder der Reiseteilnehmer.
Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. Es wird empfohlen, den Namen und die Adresse des Fluggastes an und im aufgegebenen Gepäck anzubringen. Die Fluggesellschaft kann die Annahme aufzugebenden Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Der Fluggast ist mit dafür verantwortlich, sein Gepäck so zu gestalten, dass das aufgegebene Gepäck sowie alle enthaltenen Gegenstände den Transport ohne Schäden übersteht.
Der Fluggast ist verpflichtet, sein aufgegebenes Gepäck entgegenzunehmen, sobald es von der Fluggesellschaft ausgegeben wird. Wird das aufgegebene Gepäck nicht abgeholt oder die Annahme verweigert, ist die Fluggesellschaft berechtigt, ggf. entstandene Kosten für die Lagerung zu verlangen.
Es wird empfohlen, Neugeborene bis zum Alter von 7 Tagen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden nicht fliegen zu lassen.
Kleinkinder/Infants (bis zum 2. Geburtstag) zahlen 10% des Reisepreises einer erwachsenen Person. Kinder ab dem 2. Geburtstag bis zum 12. Geburtstag zahlen 67% des Reisepreises einer erwachsenen Person.
Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten oder Begleitperson. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Die Fluggesellschaft akzeptiert die Beförderung von Kleinkindern im eigenen Kindersitz auf einem zusätzlich gebuchten Sitzplatz, sofern die Nutzung bis 11 Uhr des Vortages telefonisch unter Tel. 01805-737 800 (0,12 €/Min.), schriftlich per Fax unter (+49) (0) 30-41 02 10 03, durch Brief an Air Berlin, Service Team, Saatwinkler Damm 42-43, 13627 Berlin, Deutschland oder per E-Mail an serviceteam@airberlin.com angemeldet wurde. Derzeit sind die Kindersitze Römer King Quickfix, Maxi Cosi Mico, Storchenmühle Maximum allgemein zugelassen. Für einige Flugzeuge ist zusätzlich auch der Luftikid zugelassen. Nähere Informationen können unter www.airberlin.com/faq abgerufen oder bei der Anmeldung erteilt werden.
Achtung:
Die Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments (Eintrag im Pass der Erziehungsberechtigten bzw. Kinderausweis) gilt auch für Kinder und Kleinkinder.
Die Beförderung von Kindern ohne Begleitung ist vom 5. Geburtstag bis zum 12. Geburtstag möglich, sofern die unbegleiteten Kinder vorher unter Tel.: 01805-737 800 (0,12 €/Min.) per Fax: +49 (0) 30 4102-1003, durch Brief an Air Berlin, Service Team, Saatwinkler Damm 42-43, 13627 Berlin, Deutschland oder per E-Mail an serviceteam@airberlin.com bei der Fluggesellschaft angemeldet und die Anmeldung durch die Fluggesellschaft bestätigt wurde.
Kinder ab dem 5. Geburtstag und bis zum 12. Geburtstag gelten auch dann als unbegleitet, wenn eine Begleitperson noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Unbegleitete Kinder werden befördert, wenn bei der Abfertigung ein offizielles Ausweisdokument mit Lichtbild oder das Familienbuch bzw. eine beglaubigte Kopie desselben vorliegt. Bei unbegleiteten Kindern, die die portugiesische Staatsbürgerschaft besitzen, muss eine notariell beglaubigte Einwilligung der Erziehungsberechtigten beim Check-in vorgelegt werden. Bei der Abfertigung muss der Abholer/Betreuer des Kindes am Bestimmungsflughafen angegeben werden. Die Erziehungsberechtigten/Betreuer müssen bis zum Abflug am Flughafen verweilen.
Für die Beförderung von unbegleiteten Kindern wird ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € pro Strecke erhoben.
Maßgeblich für die Zuordnung zu den jeweiligen Gruppen ist das Alter des Kindes bei Antritt des gebuchten Fluges. Das Rückflugdatum ist bei der Inanspruchnahme besonderer Leistungen der Fluggesellschaft zu beachten. Entscheidend ist das Alter des Kindes beim Antritt des Rückfluges.
Die Fluggesellschaft stellt bei Transitflügen über Drehkreuze der Fluggesellschaft eine Begleitung und Aufsicht für unbegleitete Minderjährige, sofern die Zeit im Transit 2 Stunden nicht überschreitet. Anderenfalls wird die Beförderung abgelehnt.
Achtung:
Die vorstehenden Bestimmungen sind auch im Hinblick auf das Datum eines möglicherweise vorgesehenen Rückfluges zu beachten.
Die Fluggesellschaft kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn:
Der Luftfahrzeugführer/die Fluggesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um weitere Folgen dieses Verhaltens zu unterbinden.
Die Fluggesellschaft kann diesen Fluggast – falls erforderlich und verhältnismäßig – aus dem Flugzeug verweisen, seine Beförderung auf Weiterflügen an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen. Solchermaßen an Bord des Flugzeuges begangene Delikte werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt.
Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung jeglicher privater elektronischer Geräte während des Starts und der Landung untersagt. Die Benutzung von Funktelefonen ist während des gesamten Fluges nicht gestattet. Die Benutzung sonstiger elektronischer Geräte ist nur nach Genehmigung durch die Flugbegleiter gestattet.
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese Beförderungsbedingungen abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Beförderungsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
Stand: 15.07.2006
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3. Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Sicherheitshinweis: Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden.
4. Vertraulichkeit
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten setzen wir sowohl technische als auch organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein. Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die für Unternehmen üblichen besonderen Verschwiegenheitspflichten.
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Saatwinkler Damm 42-43
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Telefon: 01805 - 737 800 (0,12€/min) 24h
Telefax: +49(0)30 41 02 10 03
Internet: www.airberlin.com
CEO: Joachim Hunold
CCO: Elke Schütt
COO: Karl F. Lotz
CFO: Ulf Hüttmeyer
Handelsregister Nr: 23373
Amtsgericht: Berlin Charlottenburg
Umsatzsteuer-ID-Nr: DE 13 666 27 80
PHG: AIR BERLIN PLC
HRB: 100000B
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